Gesellschaftsrecht / M&A
Unser Gesellschaftsrecht und M&A Team gewährt lösungsorientierte und personalisierte Beratung an unseren Mandanten im Zusammenhang mit inländischen und grenzüberschreitenden Fusionen, Umgestaltungen, Verkaufe und Aufkaufe, Due Diligence. Wir finden die ungestörte Kooperation zwischen der einzelnen Rechts- und der anknüpfenden Fachgebiete (Steuer, Rechnungslegung), sowie die Kontrolle von Partnern wichtig.
Wir leisten gerne rechtlichen Beistand während des ganzen Lebenszyklus einer Gesellschaft, beginnend mit der Gründung bis zum Auflösung deren Betrieb, bzw. im Zusammenhang mit der zeitweisen nötigen Umstrukturierung. Neben den größeren Aufgaben leisten wir tägliche Beratung für Gesellschaften und deren Gesellschafter.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Gesellschaftsgründung, Gestaltung der Leitungsstruktur;
- Beratung für die Gesellschafter und Geschäftsführung bzgl. Verpflichtungen, Haftung;
- Tätigkeiten bzgl. der Vorbereitung von Gesellschafterversammlung, administrative Unterstützung, Durchführung von Änderungen, Modifizierung der Gesellschaftsunterlagen;
- inländische und grenzüberschreitende Fusionen, Ausgestaltungen, Umwandlungen in einer anderen Gesellschaftsform;
- Fragen bzgl. Unterkapitalisierung;
- Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Leitungsvereinbarungen, Eigentümersvereinbarungen, Verträge zwischen verbundenen Unternehmen;
- Konkurs-, Liquidation- und freiwillige Liquidationsverfahren.