Interne Meldesysteme für Missbrauch – WHISTELBLOWING – wieder
Megjelent: 2023. Oktober 4.
Die Frist für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, ein internes Meldesystem für Missbrauch einzurichten, rückt näher. Nach der einschlägigen Rechtsvorschrift müssen Organisationen mit 50 bis 249 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 ein internes Meldesystem für Missbrauch einrichten. In der Praxis könnte es sich bei diesem System um eine Online-Plattform oder eine telefonische „Hotline“ … Interne Meldesysteme für Missbrauch – WHISTELBLOWING – wieder weiterlesen
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