EUIPO (Europäische Union für geistiges Eigentum) ruft jedes Jahr auf, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beim Schutz ihres geistigen Eigentums zu helfen.
KMU können einen Antrag stellen, um einen Teil der Verfahrensgebühren für die Anmeldung (Eintragung) von Marken, Geschmacksmustern, Patenten und gemeinschaftlichen Pflanzensorten nachträglich zurückerstattet zu bekommen. Der erstattete Betrag beträgt 50 % bis 75 % des Höchstbetrags (zwischen 700 und 2500 EUR). Die Beihilfen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Von den geförderten Verfahren wird am häufigsten die Markenanmeldung genutzt.
Warum lohnt es sich, eine Marke entweder in Ungarn, in der gesamten Europäischen Union oder sogar weltweit anzumelden?
Die Antwort – es lohnt sich, das Logo, den Markennamen oder sogar den vom Unternehmen verwendeten Slogan zu schützen. So können wir vermeiden, dass jemand anderes, selbst ein Mitbewerber, es registriert und benutzt.
Die Einreichung einer Markenanmeldung ist weder zu kompliziert noch zu teuer. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, aber wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung, der Markenrecherche vor der Anmeldung, der Beantragung beim EUIPO, der Auswahl der von der Markenanmeldung betroffenen Waren- oder Dienstleistungsklassen und anschließend während des gesamten Markenanmeldeverfahrens.
