Überprüfung der Datenverarbeitung
Megjelent: 2025. April 10.
Das Gesetz über die Informationsfreiheit schreibt vor, dass Datenverarbeitungen auf der Grundlage des Gesetzes, ab Inkrafttreten des Gesetzes alle drei Jahre daraufhin überprüft werden müssen, ob die für die Erreichung des Zwecks der Datenverarbeitung erforderlich ist (Zweckbindung). Diese Überprüfung gilt für die Datenverarbeitung, zu denen der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet ist, wie z. B. … Überprüfung der Datenverarbeitung weiterlesen
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